Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.01.1999 - 2 U 124/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 1999, 833
Wird zitiert von ...
- KG, 11.11.2022 - 14 U 119/22 Anders als in den Fällen, die den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. Januar 1999 (2 U 124/98 und 2 U 125/98, juris) zugrunde lagen, ergibt sich hier aus dem Gesellschaftsvertrag nicht, dass ein möglichst weitgehender Schutz der Interessen des Minderheitsgesellschafters bei der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erreicht werden sollte.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 124/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Kettenpfandschloss für Einkaufswagen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 124/98
Da nach dem Auslegungsprotokoll zu Art. 69 EPÜ unter den Schutzbereich eines Patentes nicht nur das fällt, was sich aus dem genauen Wortlaut der Patentansprüche ergibt, ist der Weg für eine Bemessung des Schutzbereichs über den Anspruchswortlaut hinaus auf Abwandlungen der in den Patentansprüchen umschriebenen Erfindung offen (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 li. Sp. - Formstein). - BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 124/98
Maßgebend ist der Offenbarungsgehalt der Patentansprüche und ergänzend - im Sinne einer Auslegungshilfe - der Offenbarungsgehalt der Patentschrift, soweit dieser Niederschlag in den Ansprüchen gefunden hat (vgl. BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube). - BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 2 U 124/98
Wenn der Durchschnittsfachmann durch die in den Patentansprüchen beschriebene Vorrichtung nicht auf den Gedanken gebracht wurde, dass er die dort beschriebene Vorrichtung auf Grund fachmännischer Überlegungen zur Erzielung der im wesentlichen gleichen Wirkungen abwandeln kann, wie dies hinsichtlich der angegriffenen Vorrichtung geschehen ist, scheidet eine Benutzung der im Klagepatent unter Schutz gestellten Erfindung aus (vgl. BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse).